Führerscheine: Welchen willst du machen?

Dein Traum-Fahrzeug ist bestimmt dabei!
Wir machen dich fit für den Straßenverkehr. Bei uns kannst du folgende Führerscheine machen:

  • Auto & Anhänger (B, B197, B78, BF17, BE, B96)
  • Motorrad, Roller & Mofa (A, A2, A1, A80, B196, AM, Mofa-Prüfbescheinigung)
  • Kleine Traktoren (L)

(Bitte beachte: Schwergewichte wie Lkw, Bus und große Traktoren bilden wir nicht aus.)

Alle Klassen im Überblick

KlasseDas fährst duMindestalter
BAuto – Der „normale" Autoführerschein für Pkw bis 3,5 t – mit Schaltgetriebe oder Automatik.ab 18 Jahren
B197Auto – Automatik mit Schaltkompetenz – Ausbildung und Prüfung überwiegend auf Automatik plus Schaltkompetenz-Nachweis – danach darfst du ohne Einschränkung auch Schaltwagen fahren.ab 18 Jahren (mit BF17 ab 17)
B78Auto – nur Automatik – Der reine Automatikführerschein: Ausbildung und Prüfung auf Automatik – die Fahrerlaubnis gilt dann auch nur für Automatik.ab 18 Jahren (mit BF17 ab 17)
BF17Begleitetes Fahren ab 17 – Der Autoführerschein wie Klasse B – bis zum 18. Geburtstag fährst du mit einer eingetragenen Begleitperson.ab 17 Jahren
AMotorrad – Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.ab 24 Jahren (bzw. ab 20 mit zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
A2Motorrad bis 35 kW – Motorräder mit maximal 35 kW (48 PS).ab 18 Jahren
A1Leichtkraftrad (125er) – Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW.ab 16 Jahren
A80Motorrad – Automatik – Motorrad-Ausbildung und -Prüfung auf dem Automatik-Zweirad – die Fahrerlaubnis gilt dann für Automatik.wie die jeweilige Klasse (A1, A2, A)
B196125er mit dem Autoführerschein – 125er-Leichtkrafträder fahren ganz ohne extra Prüfung – nur eine Schulung bei uns. Gilt innerhalb Deutschlands.ab 25 Jahren (mindestens 5 Jahre Klasse B)
AMRoller (Moped) – Zweiräder und Leichtfahrzeuge bis 45 km/h.ab 15 Jahren
MofaMofa-Prüfbescheinigung – Mofas bis 25 km/h. Streng genommen kein Führerschein – Ausbildung und Theorieprüfung bei uns genügen.ab 15 Jahren
B96Auto mit größerem Anhänger (bis 4,25 t) – Erweiterung der Klasse B für Gespanne bis 4,25 t zulässige Gesamtmasse – nur eine Schulung, keine Prüfung.ab 18 Jahren (mit BF17 ab 17)
BEAnhänger – Pkw der Klasse B mit Anhänger bis 3,5 t – wenn das Gespann über die Grenzen von B und B96 hinausgeht.ab 18 Jahren
LTraktor – Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h.ab 16 Jahren

Gut zu wissen: Du kannst mit deiner Fahrausbildung bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters beginnen. Für BF17 heißt das: anmelden mit 16 ½. Und weil die Frage oft kommt: B197 und BF17 lassen sich kombinieren – Automatik-Ausbildung und begleitetes Fahren ab 17. So machen es die meisten bei uns.

Unsicher, welcher es werden soll? Frag uns einfach – wir beraten dich persönlich. Zum Selberstöbern: alle Klassen auf Wikipedia und Wissenswertes beim ADAC.

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